Umsetzung Antibiotikaminimierungskonzept

Antibiotikadatenmeldung in Bayern – Was ist wichtig?
Hilfestellungen für Tierärztinnen/Tierärzte und Tierhaltende

Im Januar 2022 sind die EU-Tierarzneimittel-Verordnung und das Tierarzneimittelgesetz in Kraft getreten. Hierdurch haben sich weitreichende Änderungen im nationalen Antibiotikaminimierungskonzept ergeben.

Diese Website soll den zur Meldung verpflichteten Personen in Bayern als Informationsplattform dienen.

Wichtige aktuelle Informationen

Tierhaltende: Therapiehäufigkeit(en) für das Erfassungshalbjahr 2024/I abrufen und mit Kennzahlen vergleichen!

Aktuelle Fristen: Ab dem 1. August 2024 können Tierhaltende ihre betriebsindividuelle(n) Therapiehäufigkeit(en) für das Erfassungshalbjahr 2024/I in der Tierarzneimittel-Datenbank der HIT abrufen (Menü-Punkt „Therapiehäufigkeit, Kennzahlen, TAM-Vorgänge“). Eine Anleitung zum Abruf finden Sie hier.

Die bundesweiten Kennzahlen 1 und 2 wurden spätestens im Februar 2024 auf der Homepage des BVL veröffentlicht. Diese sind derzeit noch gültig.

Bis 1. September 2024 müssen Tierhaltende die betriebsindividuelle(n) Therapiehäufigkeit(en) ihrer jeweiligen Nutzungsart(en) mit den bundesweiten Kennzahlen vom Februar 2024 vergleichen und das Ergebnis dieser Prüfung in den betrieblichen Unterlagen aufzeichnen.

Bei Überschreitung der Kennzahl(en) 1 oder 2 müssen bestimmte Maßnahmen ergriffen werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den FAQs unter Punkt 5 „Therapiehäufigkeit/Kennzahlen/ Maßnahmenplan“.

Achtung: Die genannten Pflichten gelten auch in Zukunft jedes Halbjahr neu!


Für weitere wichtige aktuelle Informationen: Klicken Sie hier

Änderungen beim Antibiotikaminimierungskonzept ab 2023!

Im Rahmen der Novellierung des Tierarzneimittelgesetzes wurde das 2014 eingeführte Antibiotikaminimierungskonzept nun an fachliche Erkenntnisse angepasst und weiterentwickelt. Antibiotikaanwendungen müssen ab 2023 bei allen Nutzungsarten und Altersgruppen der Tierarten Rind, Schwein, Huhn und Pute erfasst werden. Die Verpflichtung zur Mitteilung der Antibiotikaanwendungen geht dabei von den Tierhaltenden auf die Tierärzteschaft über. Zusätzlich gibt es Änderungen bei den mitteilungspflichtigen Nutzungsarten und z. T. bei den Bestandsuntergrenzen. Mitteilungen zu Tierbestand und Tierbewegungen sowie ggf. der Nullmeldung müssen weiterhin durch die Tierhaltenden getätigt werden.

Bitte beachten Sie: Diese Homepage wird fortlaufend aktualisiert und umgebaut. Schauen Sie daher regelmäßig vorbei!

FAQs

Musterformulare Maßnahmenpläne (Stand Februar 2024)

Rind

Schwein

Huhn

Pute

Erstinformationen (Stand Januar 2023)

Präsentationen (Stand Januar 2023)

Videos zu Präsentationen (Stand Februar 2023)

HIT-Anleitungen (Stand 08.02.2023)

Tierzahlrechner (Stand Januar 2023)

Anzeige zur Benennung Dritter (Stand Juni 2023)