Umsetzung der 16. AMG-Novelle
Informationen zur 16. AMG-Novelle
Hintergrund
Jeder Einsatz von Antibiotika kann die Entstehung und Ausbreitung resistenter Bakterien fördern. Daher muss die Anwendung von Antibiotika sowohl bei Menschen als auch bei Tieren sorgfältig und verantwortungsvoll erfolgen. Haben Bakterien die Fähigkeit entwickelt, sich gegen bestimmte Antibiotika zu wehren, werden sie als resistent bezeichnet. Verursachen resistente Bakterien eine Infektionskrankheit, so ist die Behandlung erschwert, da die betreffenden Antibiotika nicht mehr wirksam sind.
Die Reduzierung der Notwendigkeit des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung ist der Schwerpunkt der 2014 in Kraft getretenen Änderung des Arzneimittelgesetzes (16. AMG-Novelle). Durch die Verbesserung der Tiergesundheit soll erreicht werden, dass weniger Antibiotika eingesetzt werden müssen und damit die Gefahr der Entstehung und Ausbreitung resistenter Bakterien sinkt. Im Weiteren soll der verantwortungsvolle Umgang mit Antibiotika gefördert werden.
Umsetzung
In der Nutztierhaltung im Bereich Tiermast wurde ab 01. April 2014 erstmals eine systematische flächendeckende Erfassung des Antibiotikaeinsatzes eingeführt. Dazu melden die Halter von Mastrindern, -schweinen, -hähnchen und -puten den Einsatz von Antibiotika bei ihren Tieren an eine staatliche Datenbank. Aus diesen Meldungen wird für jeden Betrieb und jede Tierart berechnet, wie häufig die Tiere im jeweils letzten Halbjahr im Durchschnitt mit Antibiotika behandelt wurden (so genannte Therapiehäufigkeit). Damit können die Betriebe bundesweit hinsichtlich der Häufigkeit ihres Antibiotikaeinsatzes verglichen werden. Betriebe, in denen die Tiere überdurchschnittlich häufig behandelt wurden, ergreifen abgestuft Maßnahmen, um die Gesundheit ihrer Tiere zu verbessern und dadurch den Antibiotikaverbrauch zu senken. Schwerpunkte liegen dabei auf der Vorbeugung von Krankheiten und der Gesunderhaltung der Tiere, denn gesunde Tiere benötigen keine Antibiotika. Betriebe mit hohem Antibiotikaverbrauch sind verpflichtet, tierärztlichen Rat einzuholen und eventuelle Anordnungen der Veterinärbehörde zu berücksichtigen.
In Bayern ziehen Behörden, Tierärzte und Landwirte bei der Umsetzung dieses Gesetzes an einem Strang.
Projekt
Die Umsetzung der 16. AMG-Novelle wurde durch ein Projekt begleitet, das vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gefördert wurde.